Stimmung und Recht im Garten: Gartenparty und Nachtruhe
Sommerzeit ist Gartenparty-Zeit! Nach heißen, sonnigen Tagen gibt es schließlich kaum etwas Besseres, als Freunde und Bekannte in den Garten einzuladen, den Grill anzuwerfen und bei lauter Musik unter freiem Himmel zu tanzen. Aber Vorsicht: Wenn Sie zu ausgelassen feiern, haben Sie am nächsten Morgen wahrscheinlich nicht nur einen Kater, sondern auch noch Stress mit den Nachbarn. Doch wie oft und wie lange dürfen Sie im Sommer eigentlich im Freien feiern? Ab wann gilt die Nachtruhe? Und gibt es am Wochenende eigentlich andere Regelungen als in der Woche? Wir bringen Licht ins Dunkel und sorgen dafür, dass Sie Ihre Gartenpartys voll und ganz genießen können, ohne Ihre Nachbarn zu verärgern.
Inhaltsverzeichnis
Wie oft darf eine Gartenparty gefeiert werden?
Wenn Sie gerne jedes Wochenende eine Gartenparty veranstalten möchten, können Ihre Nachbarn grundsätzlich erst einmal nichts dagegen unternehmen. Denn weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in Lärmschutzverordnungen ist konkret festgelegt, wie viele Feste pro Jahr im Garten Sie feiern dürfen. Die Gerichte vertreten unterschiedliche Auffassungen:
- Manche Richter räumen Partyfreunden einmal monatlich das Recht zum Feiern ein
- Andere Gerichte entschieden, dass zwei Partys pro Monat in Ordnung sind
- Die meisten Gerichte beschränken die Anzahl der Feiern nicht. Allerdings darf dabei sich niemand gestört fühlen.
Denn: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Solange Sie also rücksichtsvoll feiern und die Lautstärke rechtzeitig drosseln, können Sie so oft Sie wollen eine Gartenparty veranstalten. Dennoch gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet zum einen, dass Ihre Nachbarn Ihre Feste bis zu einem gewissen Maße dulden sollten. Das heißt für Sie aber auch, dass Sie es mit der Lautstärke nicht übertreiben und Ihre Partys nicht ausarten. Gerade, wenn die Siedlung sehr eng bebaut ist oder alte und kranke Menschen in Ihrer Nachbarschaft wohnen, sollten Sie auf das allwöchentliche Partyvergnügen besser verzichten.
Ab wann gilt die Nachtruhe?
Fakt ist jedoch: Wenn Sie es mit der Lautstärke übertreiben, werden sich Ihre Nachbarn früher oder später belästigt fühlen und beschweren. Sobald die Uhrzeit daher so weit fortgeschritten ist, dass die Nachtruhe erreicht ist, sollten Sie Ihre Lautstärke drastisch reduzieren. Je nach Bundesland gelten dafür unterschiedliche Zeiten. Jedoch sind die verschiedenen Gerichte der Auffassung, dass die Nachtruhe sowohl werktags als auch am Wochenende zwischen 22 und 6 Uhr liegt. Das bedeutet, dass Sie die Party zu dieser Zeit nur noch auf Zimmerlautstärke veranstalten dürfen. Gartenpartys sollten Sie im Idealfall nach drinnen in einen Partyraum verlegen. Alternativ können Sie die Lautstärke stark reduzieren. Gerade Gespräche mit Lachen, Singen oder Rufen werden aber oft als störend empfunden. Stark schwankende Tonhöhen werden lauter empfunden als eine gleichmäßige Lautstärke.
Wie können Sie trotz Nachtruhe weiterfeiern?
Wenn Sie trotz der Nachtruhe weiterfeiern möchten, ist es sinnvoll, im Vorfeld mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Wenn sich Nachbarn durch Sie gestört fühlen, laufen Sie Gefahr, sich im schlimmsten Fall sogar Ärger mit der Polizei einzuhandeln. Klingeln Sie daher schon einige Tage vor der geplanten Fete bei Ihren Nachbarn. Bringen Sie eine Flasche Wein mit und kündigen Sie an, an welchem Abend mit Lärm zu rechnen ist. In diesem Fall wird kaum ein Nachbar so verärgert sein, dass er gleich die Polizei anruft. Eine noch bessere Idee ist es, wenn Sie sämtliche Nachbarn zur Feier einladen. So stellen Sie sicher, dass es niemanden gibt, der sich beschweren kann. Das klappt aber natürlich nur, wenn Sie ein gutes und freundschaftliches Verhältnis mit Ihren Nachbarn pflegen.
Was passiert, wenn die Polizei gerufen wird?
Sofern Sie es bei einer Grillparty übertreiben und dadurch Ihre Nachbarn stören, gefährden Sie nicht nur das Nachbarschaftsklima. Es kann auch richtig teuer für Sie werden. Wenn die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro zahlen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn Sie einen besonderen Anlass wie eine Hochzeit oder einen runden Geburtstag für die Feier hatten. Natürlich zeigen sich die Nachbarn bei solchen Anlässen etwas verständnisvoller als bei normalen Gartenpartys. Trotzdem gilt: wenn doch einmal bis in die frühen Morgenstunden gefeiert wird, sollten Sie vorbeugen. Warnen Sie Ihre Nachbarn daher vor.
Was können Sie bei Lärmbelästigung unternehmen?
Auch wenn Sie sich selbst einmal durch eine Gartenparty Ihrer Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie zuerst an das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme denken:
- Überlegen Sie, ob der Lärm wirklich nicht auszuhalten ist und handeln Sie erst dann.
- Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ein Nachbar, der schon einmal von Ihnen angeschwärzt wurde, sich auch in Zukunft bei Ihren Gartenpartys besonders gestört fühlen wird.
- Bevor Sie die Polizei einschalten, sollten Sie mit einem Zeugen die Fete aufsuchen. Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf die Nachtruhe an.
- Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Feiernden schriftlich dazu aufzufordern, sich an die Ruhezeiten zu halten.
Bessert sich danach trotzdem nichts, sollten Sie nicht zögern, die Polizei einzuschalten.
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